Rechtsprechung
RG, 01.03.1918 - Rep. III. 506/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Anwendung des § 326 BGB. bei Verzug des Käufers mit der Abnahme (§ 433 Abs. 2 BGB.) und der Untersuchung der Ware (§ 377 HGB.).
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abnahmeverzug bei Kaufvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 92, 268
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 217/06
Rückzahlung des Kaufpreises für die Übernahme des Geschäftsbereichs Privatkunden …
Ebenso wie bei der Abnahme der Kaufsache gemäß § 433 Abs. 2 BGB kann dies aber anders sein, wenn der Verkäufer an der Mitwirkung ein ganz erhebliches Interesse hat und dieses Interesse dem Käufer bei Kaufvertragsabschluss bekannt ist (vgl. RGZ 57, 105, 112; 92, 268, 271; 101, 429, 431;… MünchKommBGB/Westermann, 5. Aufl., § 433 Rdnr. 78).